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Winterdienst Königs Wusterhausen

Wir befreien Sie von Eis und Schnee. In Königs Wusterhausen und Umgebung

Winterdienst in Königs Wusterhausen

Es wird dunkel, die Temperaturen wandern in Richtung Gefrierpunkt und der erste Schnee fällt. Wird jetzt nicht ordnungsgemäß geräumt, reicht nur ein Ausrutscher und schon kann es sehr teuer werden!

Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes sind Sie als Anlieger einer öffentlichen Straße dazu verpflichtet, die Schneeräumung, das Abstreuen von Winterglätte sowie die Beseitigung von Eisbildung, in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, durchzuführen. Schneit es nach 20.00 Uhr, muss bis um 7.00 Uhr am Folgetag (werktags) oder bis 9.00 Uhr (Sonn- und Feiertags) unverzüglich geräumt werden. Kommen Sie der Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit!

Diese kann mit Geldbußen von bis zu 10.000 € geahndet werden. Doch das muss nicht sein! Wir von Aßmann Baumonatgen und Objektservice übernehmen für Sie den Winterdienst Königs Wusterhausen. So sind Sie stets auf der sicheren Seite und müssen sich um nichts mehr kümmern.

Wir sorgen für Ihre Sicherheit

Unser Winterdienst Königs Wusterhausen kann Sie beruhigen. Statt sich in die Kälte zu begeben, können Sie sich dank unserer Serviceleistungen entspannt zurücklehnen oder anderen Tätigkeiten nachgehen. Denn wir übernehmen zuverlässig und ordnungsgemäßig nach kommunaler Straßenreinigungssatzung den Winterdienst und sorgen so für Ihre Sicherheit und Mobilität!

 

Unsere Serviceleistungen im Überblick:

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